Pressemitteilung Chemnitz, 09.09.2026
Chemnitz soll weiter Ausgaben reduzieren – dazu ein vernünftiger, gerechter und rechtskonformer Vorschlag
Am 16. Dezember 2026 soll der neue Doppelhaushalt für 2027/28 beschlossen werden. Wieder wird laut Gesetz bei einem Defizithaushalt verlangt, Ausgaben einzusparen und Einnahmen zu erhöhen. Eine Lösung ist nicht in Sicht.
Das Dilemma entsteht durch die nicht ausreichende Finanzierung der Kommunen. Die Chemnitzer und Chemnitzerinnen merken es seit zwei Jahren durch die Haushaltssperre, bei gestrichener Kultur- und Jugendarbeit, beim zeitaufwendigen Gang zu den Ämtern und den steigenden Gebühren ebenso wie im Alltag durch Kürzungen beim Nahverkehr, bei den verringerten Öffnungszeiten städtischer Einrichtungen, durch die Schließung von Kindertagesstätten, die Erhöhung der Elternbeiträge, bei der Einstellung von Leistungen der Eigenbetriebe der Stadt Chemnitz und vielem mehr.
Chemnitz ist – wie viele Kommunen - unverschuldet in Zahlungsnot. Zur Ausgabenentlastung der Stadt schlägt die BSW-Fraktion die Überprüfung aller Großraum-Mietverträge der Stadt vor, um dann mit den Vermietern Gespräche zur Verringerung der Mietzahlungen zu führen. Alle Optionen sollten in Betracht gezogen werden.
Wir verweisen in dem Zusammenhang ausdrücklich auf Artikel 14 (2) des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ In wie weit sind die Großvermieter bereit, Verantwortung für die Stadt zu übernehmen und ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Zahlungs- und Handlungsfähigkeit der Verwaltung der Stadt zu leisten?
Ein Entgegenkommen für das Funktionieren demokratischer Institutionen und Einrichtungen muss möglich werden.
Selbstverständlich gibt es weitere Ideen zur Konsolidierung des Chemnitzer Haushaltes. Allerdings erwarten wir zunächst die Einbringung des Haushaltsentwurfes aus der Kämmerei, denn erst dann kennen alle Stadträte die konkreten zu erwartenden und geplanten Einnahmen und Ausgaben.
BSW-Fraktion im Chemnitzer Stadtrat
