Pressemitteilung Chemnitz, 28.10.2025


Zum Stadtrat am Mittwoch, 29.Oktober 2025


Dem Stadtrat wurden von der Verwaltung/ Dezernat 6/ASR drei Beschlussvorlagen zur
Straßenreinigung zur Abstimmung bereitgestellt. Die BSW-Fraktion wird diese (B-111, B-117
und B-118) ablehnen. Die Vorlagen gewährleisten keine ausreichende Qualität der Winter-
und Straßenreinigungsdienste sowie keine sicheren Verkehrs- und Fußwege. Ebenso werden
die Bürger der Kernstadt zu Gunsten der Bewohner der Ortschaften am Stadtrand
benachteiligt. Eine Ungleichbehandlung ist nicht gerecht und wird von uns nicht mitgetragen.
Die Absurdität für geringere Leistung und somit Qualität auch noch höhere Entgelte zu
bezahlen, ist im Interesse der Bürger nicht hinnehmbar.
Der Antrag für einen Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (BA-048) wurde im
AGENDA-Beirat, dem Fachbeirat für Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Ökologie, mit
großer Ablehnung nicht zur Beschlussfassung empfohlen.
Grundsätzlich wollen wir die Wohnumfeld-Qualität der Bürger erhalten. Der Bau des
Solarparks in Glösa zeigt auf, wie verfehlte Politik der letzten Jahre Bürgerinteressen nicht
berücksichtigt. Obwohl die Stadt Chemnitz gegenwärtig keine rechtliche Handhabe dagegen
besitzt, wurde der Antrag gestellt. Das ist Augenwischerei! Bestehende Gesetze können
Stadträte nicht einfach übergehen. Gesetzesänderungen müssen her. Im Juni 2023 wurde
zudem ein Kriterienkatalog vom Stadtrat schon verabschiedet. Mehr ist zurzeit nicht möglich.
Deshalb werden wir diesem Beschlussantrag, der den betroffenen Bürgern nicht weiterhilft,
ablehnen.
Hilfe für Kinder in Gaza und Israel ist mehr als notwendig. Die BSW-Fraktion sieht schnelle
und konkrete Hilfe vor Ort als das beste Mittel zur Unterstützung. Das humanitäre Anliegen
des Beschlussantrages (BA-053) tragen wir ohne Einschränkungen mit. Jedoch sind die
Kosten und die Organisation des vorliegenden Beschlussantrages ohne logistische
Unterstützung und Kostenübernahme durch Land und Bund nicht realisierbar. Und die
Bundesregierung unterstützt das Anliegen des Appells von Hannover in keiner Weise. Damit
wird der Antrag nur ein Placebo.

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