Presseerklärung Chemnitz, 21.02.2025


BSW-Fraktion reicht bei der Landesdirektion Überprüfung des Verfahrens zur Entscheidung des Kaufhofbeschlusses ein


Oberbürgermeister Sven Schulze hat unsere offenen Fragen zum Kaufhofbeschluss beantwortet. Nicht alle Antworten sind zufriedenstellend. Es wird nur oberflächlich auf unsere Fragen eingegangen und dabei auf Verwaltungsprozesse verwiesen, die in der letzten Wahlperiode stattfanden und nichts mit dem aktuellen Verfahren zum Kaufhofbeschluss zu tun haben.
„Wie so oft scheint die Verwaltung unsere ehrenamtliche Tätigkeit als Stadtratsmitglieder mit der von hauptberuflich tätigen Verwaltungsangestellten zu verwechseln. Für die Stadträte gab es nicht ausreichend Zeit, um eine fundierte, sachliche und kritische Bewertung des Beschlussantrages zum Ämterumzug durchzuführen“, sagt die Fraktionsvorsitzende Jeannette Wilfer. „Aus diesem Grund reichen wir bei der Landesdirektion eine Überprüfung des Verfahrens zur Entscheidung des Kaufhofbeschlusses ein.“
Wir erhoffen uns von der Landesdirektion Klarheit darüber, ob dieses zeitlich knappe Verfahren zur Entscheidung über Mietzahlungen in Millionenhöhe für die nächsten 20 Jahre rechtlich und demokratisch in Ordnung war.
Außerdem sind wir in der öffentlichen Debatte zum Kaufhofbeschluss darüber verwundert, dass die Fraktion der Grünen und die Fraktion der Linkspartei erst danach mehr Offenheit zu dem Beschluss einfordern und die Stadtspitze erklären soll, warum die Kaufhofentscheidung das angeblich beste Angebot war.
Warum haben die beiden Fraktionen dem Beschluss zugestimmt, obwohl unser Fraktionsmitglied Ralf Becker vor der Abstimmung alle zentralen Probleme in seiner Rede vorgestellt hat?
Nun fordern sie im Nachhinein eine Erklärung von der Stadtverwaltung?
Können sie ihre Zustimmung zu dem Kaufhofbeschluss selber nicht erklären?
Warum haben sie dann die Entscheidung mitgetragen? Für uns als BSW-Fraktion war der Kaufhofbeschluss eine übereilige Entscheidung, die in einem weitaus zu kurzen Verfahren durchgepeitscht wurde und in seiner Beschlussvorlage Ungereimtheiten aufweist.
Diese können nun nicht mehr ausgeräumt werden.

 

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