Pressemitteilung Chemnitz, 07.02.2025


BSW-Fraktion fordert Oberbürgermeister zur Stellungnahme zum Beschlussverfahren für den Kaufhofbeschluss auf – BSW-Fraktion zweifelt die Rechtmäßigkeit des Verfahrens an


Heute wurde von uns per Mail an den Oberbürgermeister Sven Schulze ein Schreiben versandt, in dem wir zu elf Punkten vom Oberbürgermeister eine Stellungnahme erbeten haben. Bis 14.02.2025 erhoffen wir uns Antworten auf offene Fragen.
Die BSW-Stadtratsfraktion hält den Vorgang für überstürzt und von Beginn an in der Ergebnisqualität für kanalisiert. Wir fühlten uns unter Druck gesetzt. Wir zweifeln die Rechtmäßigkeit des Verfahrens an.
Unsere Kritikpunkte sind
- Die Entscheidung in kurzer Zeit von 22 Tagen
- Sehr kurzfristige Aufnahme der Beschlussvorlage in die Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität
- Keine Gewährleistung eines ordentlichen Verfahrens
- Gleiche Entscheidungsgrundlagen für die Befassung in den Fraktionen nicht gegeben
- Neuberatung der aktualisierten Fassung war nicht möglich
- Forcierung auf eine unbedingte Beschlussfassung zum Termin 29.01.2025
- Ladung von Bietern in die Gremien ohne vorherige Information an die Fraktionen – Reaktion darauf durch Fraktionen nicht möglich
- Einseitige Präsentation des favorisierten Bieters
- Intransparente Kriterienerstellung für die Bewertung durch die Verwaltung
- Konstruktive Zusammenarbeit im Verfahren nicht gegeben
- Interne Informationspolitik der Verwaltung gegenüber Mitarbeitern
Im Anhang senden wir Ihnen das Schreiben an den Oberbürgermeister zu.

 

 

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Chemnitz, 07.02.2025
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sven Schulze,
mit Erstaunen und Verwunderung hat unsere Fraktion wahrgenommen, dass der
Beschluss B-020/2025 „Grundsatzbeschluss neuer Verwaltungsstandort“ innerhalb
von drei Wochen eingebracht, vorberaten und in einer kaum mehr prüfbaren
Neufassung beschlossen wurde. Wir bitten Sie, unsere Fragen zu beantworten und
zu der folgenden Kritik Stellung zu nehmen. Die BSW-Stadtratsfraktion hält den
Vorgang für überstürzt und von Beginn an in der Ergebnisqualität für kanalisiert. Wir
fühlten uns unter Druck gesetzt. Wir zweifeln die Rechtmäßigkeit des Verfahrens
beginnend mit der mündlichen Information am 06.01.2025 im Ältestenrat aus
folgenden Erwägungen an:
1. Im Ältestenrat wurde über die Beschlussbefassung informiert und ab 7.1.2025
wurden die Materialien bereitgestellt, mit dem Ziel am 29.01.2025 zu beschließen.
Eine qualifizierte Meinungsbildung konnte hier nicht stattfinden, da die Vorlage
erstmalig vorgestellt wurde. Ist es üblich, Beschlüsse zu neuen Gebäuden der
Verwaltung, zu Immobilienentscheidungen in Millionenhöhe innerhalb von 22
Tagen zu fassen?
2. Am 17.12.2024 wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität zum
16.01.2025 einberufen. Zu diesem Zeitpunkt war die Beschlussvorlage B-
020/2025 noch nicht auf dessen Tagesordnung. War zum Zeitpunkt der
Versendung der Einladungen mit Tagesordnung noch nicht bekannt, dass eine
fertige Beschlussvorlage zum neuen Verwaltungsstandort zu beraten sein wird?
Uns wurden aus diesem Ausschuss keine gravierenden Mängelanzeigen
respektive Kritiken an der Beschlussvorlage bekannt. Das legt uns den Schluss
nahe, dass auch für dessen Ausschussmitglieder die Zeit für eine tiefgründige
Kenntnisnahme und Befassung viel zu kurz war. Wie sollten aus Ihrer Sicht die
Fraktionen die Vorlagen bis zum Ausschusstermin unter Einbeziehung von
Bietern und Sachkundigen sichten, überprüfen und bewerten?
3. Die Vorlage enthielt schwere inhaltliche Fehler, die von unser Fraktion erst über
den Verwaltungs- und Finanzausschuss am 23.01.2025 ausführlicher artikuliert
werden konnten, wie auch von anderen Fraktionen. Die Verwaltung beantwortete
dort mündlich die Fragen, räumte die schweren inhaltlichen Fehler ein und
sicherte in Eigenschaft des Kämmerers und des Baubürgermeisters die

Überarbeitung und Berichtigung der Beschlussvorlage zu. Nur, wir befanden uns
hier bereits drei Arbeitstage vor beabsichtigter Beschlussfassung! Die
Verfügbarkeit der „aktualisierten Fassung“ wurde Montag, den 27.01.2025, 15.29
Uhr, per Email an die Fraktionen, mitgeteilt. Das erfolgte theoretisch 48 Stunden
vor der beschließenden Sitzung, praktisch weniger als sechs acht Stunden
vorher, wenn man den normalen Alltag von Arbeit, Familie und sonstigen
Verpflichtungen der ehrenamtlichen Stadträte beachtet. Sehen Sie durch das
geschilderte Vorgehen der Verwaltung ein ordentliches Verfahren zur
Beschlussfassung gegeben? Halten Sie den Zeitraum für die Stadträte für
ausreichend? Ist eine solche Verfahrensweise üblich?
4. Da nach dem Verwaltungs- und Finanzausschuss am 23.01.2025 nur auf Notizen
und Erinnerungen der Ausschussmitglieder innerhalb der Fraktionen
zurückgegriffen werden konnte, lag den Stadträten bis zur Ausreichung der
aktualisierten Fassung niemals das gleiche Material vor. Das heißt es bestand
keine gleiche Grundlage zur Entscheidungsfindung bis zur Bereitstellung der
‘aktualisierten Fassung‘. Ist das eine richtige Vorgehensweise für
Entscheidungsfindungen bezüglich einer Vorlage und speziell einer so wichtigen
Vorlage wie B-020/2025?
5. Auch die ‘aktualisierte Fassung‘ des B-020/2025 enthielt Fehler wie z.B. die
Angaben zum Mietbeginn (Anlage 3, Seite 4 / Anlage 8, Seite 1). Zudem wurden
zu hinterfragende Widersprüche zwischen beiden Vorlagen entdeckt, die nicht
mehr besprochen werden konnten u.a. die Angaben zu den Umbauzeiten und
verlorenen Arbeitsleistungen im Moritzhof. Wie kann und konnte es zu
grundlegend verschiedenen Aussagen, bei Kenntnis der Angaben der Bieter
kommen? Die neue Vorlage hätte nochmals durch die Ausschüsse gehen
müssen. Dies war hier bis 29.01.2025 nicht möglich und eine zeitliche
Verschiebung nicht erwünscht. Dies sehen wir als grundlegende Mängel mit
rechtlicher Relevanz im Verfahren der Beschlussfindung. Ist es nicht üblich, bei
gravierenden Ungereimtheiten und Fehlern, die das Gesamtdokument
verfälschen, die Beschlussvorlage nochmals in den Ausschüssen zu besprechen,
um diese für den Stadtrat mit einer möglichen Empfehlung vorzuberaten?
6. Uns erschließt sich die Eile der Beschlussfassung bis Mittwoch den 29.01.2025
nicht. Warum sollte es dieser Termin sein? Warum wurde den Stadträten keine
Zeit für eine nochmalige Beratung der ‘aktualisierten Fassung‘ in den zuständigen
Ausschüssen gegeben? Weder aus Sicht der Bieter noch aus Sicht der
Interessen der Stadt war eine derartige Eile geboten! Oder gab es den Stadträten
unbekannte wichtige Gründe für die schnelle Vorgehensweise? Eine
Beschlussfassung im April wäre ohne Nachteile möglich gewesen. Wir bitten Sie,
die Eile der Beschlussfassung am 29.01.2025 zu erklären.
7. In den Einladungen zu den o. g. drei Gremien war nicht ersichtlich, dass der
Bieter Krieger geladen wurde. Eine uneingeweihte Fraktion konnte im Vorfeld
nicht um andere Bedingungen bitten. Es konnte also kein anderer Bieter durch
die Fraktionsmitglieder in Reaktion auf das Erscheinen des von der Verwaltung
favorisierten Bieters herangezogen werden. Für uns weist das Verfahren daher
gravierende Transparenzmängel gegenüber den Stadträten auf. Warum wurden
die Fraktionen mit den Einladungen zu den Ausschüssen nicht über das
Erscheinen des favorisierten Bieters informiert? Wäre eine Einladung aller Bieter

nicht besser und auch möglich gewesen? Was sprach gegen die Einladung
weiterer Bieter? Warum erfolgte dies nicht?
8. Von Beginn an war der Prozess tendenziös, indem nur ein Bieter zu allen drei o.
g. Gremien geladen war und keinerlei Bieter-Dokumente zumindest zum
Vergleich den Stadträten vorgelegt wurden. Auch hätte eine angebotene
Akteneinsicht gleich zu Beginn des Verfahrens in der Ältestenratssitzung am
06.01.2025 mehr Möglichkeiten der Entscheidungsfindung geboten wie auch
mehr Transparenz geschaffen. Das Ergebnis in der ersten Beschlussvorlage war
ein großer Vorsprung des Bieters Krieger gegenüber den anderen Bietern. Den
Ausschussmitgliedern und den Fraktionen wurde somit die Möglichkeit einer
vergleichenden Bewertung mit mündlichen Nachfragen verwehrt. Ist es üblich, nur
den Favoriten laut Beschlussvorlage einzuladen? Warum wurde den
Ausschussmitgliedern nicht die Möglichkeit geboten alle, oder zumindest Platz 1
und Platz 2 der Bewertung zu hören?
9. Die der Bewertung zugrundeliegenden Kriterien waren und sind für den
Vergabeprozess entscheidend. Uns blieb bis zuletzt das Verfahren zur Erstellung
der Kriterien unbekannt. Auch durch die von uns kurzfristig verlangte und
wahrgenommene Akteneinsicht erhielten wir keine Informationen bzw. Unterlagen
zur Kriterienerstellung. Daher bitten wir um Antworten zu folgenden Fragen:
Wann wurden diese Kriterien aufgestellt?
Wer hat diese Kriterien unter welchen Prämissen erarbeitet?
Waren diese Kriterien Bestandteil der Ausschreibung und damit allen Bietern
bekannt?
Wurde dieses Bewertungsverfahren bereits bei vorherigen Ausschreibungen
angewandt?
Werden die Kriterien nur mündlich vorbesprochen oder gibt es doch
Aktenmaterial?
10. In ihrer Rede zur konstituierenden Sitzung des Stadtrates forderten Sie zur
konstruktiven und kooperativen Zusammenarbeit auf. Wir sehen diesen Anspruch
im kritisierten Verfahren von ihrer Seite nicht eingelöst! War es aus Ihrer Sicht ein
auf konstruktive und kooperative Zusammenarbeit ausgerichtetes Verfahren?
11. Erstaunt waren wir auch über die Information, dass städtische Mitarbeiter im
Moritzhof in einer Dienstberatung bereits vor dem Ältestenrat am 06.01.25 über
den Umzug ins ehemalige Kaufhof-Gebäude informiert wurden, obwohl noch gar
keine Entscheidung dazu gefallen war. Ist es üblich über zu fassende Beschlüsse
des Stadtrates in nicht öffentlichen Sitzungen vorab in Dienstberatungen zu
informieren?
Wir bitten Sie, unsere Fragen bis zum 14.02.2025 zu beantworten.
Im Namen der Fraktion
Jeannette Wilfer, Dietmar Holz, Ralf Becker
(Fraktionsvorstand)

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