Pressemitteilung Chemnitz, 05.05.2026


Zum Sondervermögen Infrastrukturmittel


Am 13. März 2026 stellten der Kämmerer Herr Burghart und der Baubürgermeister Herr Kütter allen Fraktionen die Vorschläge der Verwaltung für die Verwendung des Chemnitzer Anteiles am sogenannten Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen vor. Die Vorschläge umfassen drei Bereiche, die gefördert werden können: Kommunaler Schulhausbau, kommunaler Straßen- und Brückenbau und ein Pauschalpaket für weitere Projekte. Für Letzteres stehen der Stadt Chemnitz zwischen 2025 und 2036 pro Jahr 8,8 Mio. € zur Verfügung. Insbesondere das Pauschalpaket bietet die Möglichkeit in Bereiche zu investieren, ohne an Fördermittel gebunden zu sein.


Die Vorschläge der Verwaltung orientierten sich an den notwendigsten Maßnahmen aus Schul- und Brückenbau und im dritten Paket wurde an dringend benötigte Maßnahmen für Sport, Kultur und Wirtschaft der Stadt Chemnitz gedacht.
Die Vorschläge waren und sind wohldurchdacht, begründet und nachvollziehbar. Dazu lieferte die Stadtverwaltung eine konkrete Finanzierung aller Baumaßnahmen für alle 12 Jahre. Es ist das Ergebnis von unabhängigen Fachleuten und Experten zur Umsetzung großer Baumaßnahmen für alle Chemnitzer.
Diese Vorschläge unterstützt die BSW-Fraktion vollständig.


Im Stadtrat muss Ende Mai ein Vorschlag verabschiedet werden, damit Chemnitz die insgesamt 105,6 Millionen € erhalten kann. Die beiden Pakete, die Förderprogramme des Freistaates Sachsen zum Brücken-, Straßen- und Schulbau zu ersetzen, wurden durch Vorschläge von Stadtratsfraktionen kaum beanstandet. Doch das Pauschalpaket scheint für viele Fraktionen die Einladung zu sein, sich und ihren Wählern Wahlgeschenke realisieren zu können.
Es werden weitere Straßenbauprojekte und zu geringe Investitionen für die Oper und das Schauspielhaus vorgeschlagen. Letzteres ist ein Armutszeugnis im Umgang mit dem Geiste der Kulturhauptstadt und ein Versuch, längst geplante Projekte für die Haushaltskonsolidierung zu finanzieren. Im Wesentlichen stehen Projekte im Raum, die im Superwahljahr 2029 beendet sein werden oder bis dahin begonnen wurden. Hier wird klassische Klientelpolitik für den eigenen Wähler gegen alle Vernunft umgesetzt.
Selbst der gemeinsam beschlossene Schulnetzplan wird unterlaufen, indem eine Grundschule saniert werden soll, die prognostiziert keine Anmeldungen mehr haben wird. Auch dieser Vorschlag ist populistisch und zeigt auf, wie selbst gefasste Beschlüsse noch ernst genommen werden. Kein Wunder, dass viele Bürger zunehmend der Politikverdrossenheit verfallen und das Vertrauen in die Demokratie sowie staatliche Institutionen dramatisch sinkt.
An Fantasie mangelt es uns nicht. Die BSW-Fraktion hat durchaus Ideen und Vorstellungen, wie die jeweiligen 35,2 Mio. Euro in jedem Vierjahreszeitraum bis 2036 anders verwendet werden könnten. Neben dem Schauspielhaus mit allen Sparten und Gewerken an einem

Standort benötigen ebenso die Chemnitzer Museen, das Klinikum mit seinen vielen Standorten sowie der Botanische Garten oder der Tierpark mit Wildgatter Investitionen, auch weit über die verfügbaren Gelder aus den Sonderschulden hinaus.
Das gegenseitige Ausspielen der anderen Fraktionen untereinander, für ihr jeweiliges Wählerklientel Wahlgeschenke zu machen, findet mit der BSW-Fraktion nicht statt. Der Vorschlag der Verwaltung ist für Chemnitz ein Gewinn. Es ist die Möglichkeit für Einsparungen im Haushalt und die Chance zur Realisierung eines wirklichen Erbes der Europäischen Kulturhauptstadt Chemnitz 2025. Diesen Vorschlag machen wir uns zu eigen.
Deshalb haben wir, nachdem nun die Stadtverwaltung Chemnitz einen neuen Vorschlag mit Wünschen von AFD, FDP, CDU und SPD vorbereitet, gestern, am 04. Mai 2026, diesen ursprünglichen und durchfinanzierten Maßnahmeplan der Verwaltung für die Verwendung der pauschalen kommunalen Mittel zum Beschluss durch den Stadtrat eingereicht.


Anhang:


Eingereichter Beschlußantrag - Gegenstand: Maßnahmen für pauschale kommunale Mittel entsprechend Sachsenfondgesetz

Anlage 1 zum Beschlußantrag - Auflistung der Verwendung der pauschalen kommunalen Mittel

Anlage 2 zum Beschlußantrag - Kostendeckungsvorschlag für die pauschalen kommunalen Mittel

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